Früher in Rente gehen – mit diesem Kniff geht‘s

Die reguläre Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Rente liegt bald bei 67 Jahren. Mit dem Lebensarbeitszeitkonto kann früher in Rente gegangen werden.

Hamburg – Viele Verbraucher in Deutschland können im Jahr 2031 erst mit 67 Jahren in Rente gehen, ohne Abschläge zahlen zu müssen. Für alle, die früher in Rente gehen möchten, ist das Lebensarbeitszeitkonto eine Option. Für wen lohnt sich das Konto und wie funktioniert es?

Sozialversicherung: Deutsche Rentenversicherung
Gründung: 1. Oktober 2005
Versicherte: 56,7 Mio. (31. Dezember 2020)
Rentner: 21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022)

Was ist das Lebensarbeitszeitkonto – wie funktioniert es?

Die Regelaltersrente kann im Jahr 2031 erst mit 67 Jahren erhalten werden. Wem das ein viel zu hohes Alter ist, der hat verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Eine davon ist ein Lebensarbeitszeitkonto – auch Zeitkonto genannt. Doch was ist das genau? Arbeitnehmer können laut R+V Versicherungen „Arbeitsentgelt ansparen, um später eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu finanzieren.“ Durch das im Januar 2009 verabschiedete „Flexi II-Gesetz“ ist ein solches Lebensarbeitszeitkonto überhaupt erst möglich.

RenteDank dem Lebensarbeitskonto ist es möglich, früher in Rente zu gehen. (Symbolfoto) © Jens Wolf / dpa

Wie der Bundestag veröffentlichte, soll das Gesetz die Verbesserung von Rahmenbedingungen flexibler Arbeitszeitregelungen ermöglichen. Diese Form der Wertguthaben gewann schon seit Ende der 1990er-Jahre deutlich an Bedeutung. Damit die Arbeitszeit gespart werden kann, müssen die Rahmenbedingungen mit dem Arbeitgeber vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Ist die Vereinbarung getroffen, steht dem Lebensarbeitszeitkonto nichts mehr im Wege – doch was kann angespart werden?

Was können Arbeitnehmer ins Lebensarbeitszeitkonto einzahlen?

Je nach Vertrag mit dem Arbeitgeber können Verbraucher in Deutschland verschiedene arbeitsbezogene Verdienste auf das Lebensarbeitszeitkonto einzahlen. Dazu zählen Überstunden, Urlaubstage, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zuschüsse und Tantiemen, also ergebnisabhängige Beteiligungen am Umsatz oder Gewinn. Wie R+V dazu schreibt, werden die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei in das Lebensarbeitszeitkonto eingebracht. Steuern und Sozialabgaben müssen demnach erst bei der Auszahlung gezahlt werden.

Was kann in das Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt werden?

  • Überstunden
  • Urlaubstage
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Zuschüsse
  • Tantiemen

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Ein Lebensarbeitszeitkonto steht nicht nur regulären Vollzeit-Angestellten zu: Auch Minijobber, Teilzeitkräfte und befristete Arbeitnehmer können ein solches erstellen. Viele Arbeitnehmer möchten das Zeitkonto nicht nur für eine frühere Rente verwenden: Auch für eine längere Freistellungsphase bei weiter bestehendem Beschäftigungsverhältnis ist es gedacht – beispielsweise in einer Pflegezeit oder Elternzeit. Kommt es zu einem Störfall, wird das Guthaben zu einem Zeitpunkt komplett ausgezahlt. Das ist unter anderem bei Kündigung, Berufsunfähigkeit oder Tod der Fall.

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