Befreiung von den Beiträgen? Was Handwerker bei der Rente beachten müssen

Arbeitnehmer sind zu Beiträgen in die Deutsche Rentenversicherung verpflichtet. Auch für selbstständige Handwerker kann das viele Vorteile bringen.

Hamburg – Arbeitnehmer sind in Deutschland dazu verpflichtet, Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Selbstständige und Freiberufler haben ebenfalls die Möglichkeit, Rentenbeiträge zu zahlen – dadurch wird eine spätere Rente finanziert. Selbstständige Handwerker haben dadurch einige Vorteile.

Sozialversicherung: Deutsche Rentenversicherung
Gründung: 1. Oktober 2005
Versicherte: 56,7 Mio. (31. Dezember 2020)
Rentner: 21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022)

Befreiung von den Pflichtbeiträgen in die Rentenversicherung für Handwerker

Arbeitnehmer zahlen in ihrem Arbeitsleben in der Regel Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein, um in ihrem Ruhestand eine Rente zu erhalten. Die aktuelle Regelaltersgrenze liegt bei 65 Jahren, steigt bis zum Jahr 2031 aber stufenweise auf 67 Jahre an. Freiberufler und Selbstständige haben ebenfalls die Möglichkeit, Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Ohne gezahlte Beiträge in die Rentenversicherung bleibt bei theoretischem Eintritt ins Rentenalter oftmals nur die Grundsicherung. Auch wer nie gearbeitet hat, kann keine Regelaltersrente erhalten.

Selbstständige Handwerker erhalten durch Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einige Vorteile.Selbstständige Handwerker erhalten durch Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einige Vorteile. © Daniel Gonzalez/Imago (Symbolbild)

Anders verhalten sich die Regelungen bei selbstständigen Handwerkern. Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, „müssen selbstständige Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.“ Erst danach besteht keine Pflicht mehr auf die Zahlung von Beiträgen – davon können sie sich befreien lassen. Im gleichen Zuge wird darauf hingewiesen, dass dann auf umfangreiche Leistungen verzichtet wird – „eine Befreiung sollte deshalb wohlüberlegt sein.“

Selbstständige Handwerker erhalten einige Vorteile durch die Rentenversicherung

Wer länger in die Rentenversicherung einzahlt, kann früher in Rente gehen – das gilt auch für selbstständige Handwerker. In der Regel sind dafür mindestens 35 Versicherungsjahre notwendig. Es gibt einige Tricks, wie Verbraucher früher in Rente gehen können. Ein weiterer Vorteil für selbstständige Handwerker ergibt sich bei einer notwendigen Reha. Muss ein selbstständiger Handwerker eine Rehabilitation absolvieren, besteht laut der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Übergangsgeld. Wie Arbeitnehmer haben auch Selbstständige eine Wahl bei der Reha-Klinik.

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Vorteilhaft können die Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung für selbstständige Handwerker auch sein, falls eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden muss – das kann der Fall sein, wenn der Beruf nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht weiter ausgeführt werden kann. Durch das Zahlen der Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung sind die Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge wie die Riester-Rente erfüllt. Eine Befreiung von den Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung sollte also wohlüberlegt sein.

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