Wann Kinder für Mutter und Vater „Elternunterhalt“ zahlen müssen

Ab einem bestimmten Jahresgehalt muss man für das Pflegeheim der Eltern zahlen. Eine gute Steuererklärung kann den „Elternunterhalt“ verhindern.

Hamburg – Ein Pflege- oder Seniorenheim ist nie günstig und bringt vor allem Rentner mit einer kleinen Rente oft an den Rand all ihrer Vermögenswerte. Zwar gibt es Zuschüsse für Rentner vom Staat und auch die Pflegeversicherung oder die Sozialhilfe helfen bei der Kostendeckung. In manchen Fällen müssen aber auch die Kinder für den „Elternunterhalt“ in die Tasche greifen. Wann Kinder für die Pflege ihrer Eltern im Pflegeheim aufkommen müssen, hängt vom Einkommen der Kinder ab. Erst ab einem gewissen Bruttoeinkommen tritt die Sozialhilfe an die Nachkommen heran.

Elternunterhalt Zahlung der Kinder für Pflegeheimkosten
Einkommensgrenze 100.000 Euro Bruttoeinkommen
nach Abzug von Werbungskosten nur zu versteuernder Gewinn berücksichtigt
verpflichtete Verwandte nur Verwandte ersten Grades (Kinder, Eltern)

Noch vor dem Elternunterhalt: Wer zahlt das Pflegeheim der Eltern?

Wenn Rentner ins Pflegeheim kommen, dann entstehen hohe Kosten, die nur zu einem Teil von der Pflegeversicherung gedeckt werden. Dazu kommt ein erheblicher Eigenanteil, der deutschlandweit im Durschnitt etwa 2.179 Euro (Stand 2022) beträgt. Für diese Summe wird zunächst die Rente verwendet, von der Heimbewohner lediglich ein Taschengeld von 121,23 Euro im Monat (Stand Dezember 2022) für alltägliche Dinge behalten dürfen. Der Rest fliest in die Deckung der Pflegeheimkosten.

Rentnerin im Pflegeheim und ein Stempel mit dem Wort UnterhaltWenn Kinder zu viel verdienen, müssen sie für das Pflegeheim der Eltern aufkommen. (24hamburg.de-Montage) © IMAGO Images/Steinach & Jens Büttner/dpa

Wenn die Rente nicht ausreicht, wird zunächst auf andere Vermögenswerte wie Wertanlagen, Einkünfte aus Vermietung, eine eigene Immobilie oder ein Grundstück zurückgegriffen. Dabei dürfen Pflegeheimbewohner ein Schonvermögen von 5.000 Euro auf dem Konto haben, dass nicht für die Heimkosten verwendet werden muss und zum Beispiel als Erbe oder für die Beerdigung zurückgelegt werden darf. Bewohnt ein Ehepartner noch das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung, gehört auch diese Immobilie zum Schonvermögen.

Erst, wenn all diese Möglichkeiten aufgebraucht sind, greift der Elternunterhalt. Wenn das Vermögen der Eltern nicht ausreicht, müssen im Zweifel die Kinder für die Kosten des Pflegeheimes aufkommen.

Was ist Elternunterhalt? Einkommensgrenze entscheidet über Zahlungspflicht

Als Elternunterhalt bezeichnet man den Betrag, den Kinder für ihre Eltern zahlen müssen, damit die Kosten für das Pflegeheim komplett abgedeckt sind. Dieser wird allerdings nur dann fällig, wenn die Kinder zahlungsfähig sind und über ein recht hohes Einkommen verfügen.

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Die Bruttogrenze liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 100.000 Euro Einkommen im Jahr. Wenn ein Kind weniger verdient, ist es nicht unterhaltspflichtig und muss nicht für die Pflegeheimkosten aufkommen. Außerdem werden vom Einkommen noch Ausgaben und Werbungskosten abgezogen. Wer am Ende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 100.000 Euro aus der Rechnung hervorgeht, muss zahlen. Wer weniger hat, bleibt von der Unterhaltspflicht befreit.

Sollten die Kinder nicht verpflichtet werden können, Elternunterhalt zu zahlen, springt das Sozialamt ein und übernimmt nach der Verrechnung der Vermögenswerte des Rentners die Differenz zur Deckung der gesamten Heimkosten.

Elternunterhalt: Was gehört zum Einkommen und wer muss zahlen?

Ob ein Kind unterhaltspflichtig für die Eltern ist, entscheidet also die Höhe des Einkommens und die Effizienz der Steuererklärung. Allerdings gibt es bestimmte Vermögensbereiche, die vor der Berechnung ohnehin geschützt sind. Dazu gehören zum Beispiel Anlagen in Wertpapieren oder Immobilien, die sich im Besitz des Kindes befinden. Lediglich das Einkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Gewinn- und Kapitalerträge werden bei der Prüfung zugrunde gelegt. Um ein Haus im Pflegefall vor dem Sozialamt zu schützen, kann es deshalb auch sinnvoll sein, es schon vorher den Kindern zu überschreiben.

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Sollten Rentner im Pflegeheim mehrere Kinder haben, die über 100.000 Euro im Jahr verdienen, wird der Betrag anteilig berechnet. Sollte nur ein Geschwisterkind die Einkommensgrenze überschreiten, wird ebenfalls ein Anteil für alle Geschwister berechnet. Zahlen muss allerdings nur das Kind, das über 100.000 Euro verdient. Die Anteile der Geschwister werden vom Sozialamt übernommen.

Generell wird Elternunterhalt nur von Verwandten ersten Grades, also Kindern, gefordert. Das Einkommen von Schwiegerkindern, Geschwistern, Cousins oder Onkeln und Tanten spielt dabei keine Rolle und muss auch nicht für Berechnungen offen gelegt werden. Lediglich bei Eltern ist es anders. Sollte ein volljähriges Kind im Pflegeheim sein und die Eltern in diesem Fall mehr als 100.000 Euro verdienen, sind sie ebenfalls unterhaltspflichtig.

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