GEZ-Befreiung: Nicht alle Rentner müssen Rundfunkgebühren zahlen

Es besteht die Möglichkeit, dass Rentner von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden können. Unter welchen Umständen dies möglich ist.

Köln – Viele Menschen müssen sich heutzutage mit steigenden Kosten und höheren Ausgaben auseinandersetzen, da die Inflation anhält. Aus diesem Grund ist es für sie normal geworden, jeden Cent zweimal umzudrehen und nach Verbraucher-Tipps zu suchen, die ihnen helfen können, Geld zu sparen. Für Rentner gibt es beispielsweise acht verschiedene Zuschüsse vom Staat, auf die sie Anspruch haben, und in manchen Fällen kann auch ihre Rente durch Pflege erhöht werden.

Darüber hinaus gibt es noch andere Voraussetzungen, von denen Rentner profitieren können, indem sie beispielsweise nicht verpflichtet sind, GEZ-Gebühren (seit 1. Januar 2013 Rundfunkbeitrag) zu zahlen. Übrigens können nicht nur Rentner, sondern auch viele andere Personen von der GEZ befreit werden, was vielen Menschen nicht bewusst ist und unnötige Kosten verursacht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass säumige Rundfunkbeiträge unter Umständen zu einem Schufa-Eintrag führen können.

Gemeinschaftseinrichtung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Aufgabe: Einziehung der Rundfunkbeiträge (früher GEZ-Gebühren)
Gründung: 2013
Sitz: Köln

Rentner müssen nicht immer GEZ-Gebühren zahlen: Wer vom Rundfunkbeitrag befreit werden könnte

Was den Rundfunkbeitrag anbelangt, gibt es seit dem 1. Januar 2023 viele Änderungen, derer man sich als Verbraucher bewusst sein sollte. In Anbetracht von Rente und Bürgergeld ändert sich auch für Rentner 2023 vieles. Rentner könnten mehr Geld auf ihrem Konto haben, doch müssen sie 2023 gleichermaßen mit vielen Abgaben rechnen. Sich nun von den Rundfunkbeiträgen befreien zu lassen: Eine Maßnahme, die in Zeiten steigender Kosten offensichtlich entlastet – und zugleich für Rentner legitim ist.

Schmu mit den Rundfunkgebühren: Diese GEZ-Tricks sollte man besser kennen, Geld, ZDFTschüss, Rundfunkbeitrag: Wie sich Rentner von der GEZ befreien lassen können. (24hamburg.de-Montage) © IMAGO (2) / Daniel Scharinger und Christoph Hardt

Bestimmten Menschen war und ist es schon immer gestattet, die Zahlung der GEZ-Gebühren (heute: Rundfunkbeitrag) nicht zu leisten. Dazu zählen etwa Studenten, Auszubildende, sofern sie Sozialleistungen erhalten oder taubbilnde Menschen. Menschen mit schweren Behinderungen, mit dem Merkzeichen „RF“ können eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren beantragen. Wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio berichtet, trifft dies jedoch auch auf Rentner zu – sollten sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

GEZ-Befreiung für Rentner: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Seit 2013 wird infolge des Rundfunkbeitrags ein pauschaler Betrag von monatlichen 18,36 Euro pro Haushalt eingezogen. Laut Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gibt es jedoch einige Gründe, warum Rentner von einer etwaigen Zahlung befreit werden könnten.

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Welche ausgemachten Voraussetzungen es nun also gibt: besagter Rentner bekommt Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder bezieht Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Unterbringung in einem Seniorenheim kann genauso wie Pflegehilfe dazu beitragen, dass zukünftig keine Gebühren anfallen.

Antrag auf GEZ-Befreiung für Rentner: Wichtige Dokumente – und ein Härtefallantrag

Wenn mindestens eine der Voraussetzungen erfüllt ist, gilt es in Folge der Beantragung einer GEZ-Befreiung immer einen gültigen Bewilligungsbescheid einzureichen. Dabei ist es wichtig, dass sowohl der Bescheid als auch das ausgefüllte Formular später im Original und als beglaubigte Kopie vorliegen. Der Antrag kann im Internet heruntergeladen, alternativ schriftlich beantragt werden.

Weitere Hinweise für eine erfolgreiche Beantragung:

– Einfache (gut lesbare) Kopien reichen zur Legitimation aus.

– Die eingereichten Belege müssen gültig sein. Abgelaufene Dokumente werden nicht bearbeitet.

– Ein geringes Renteneinkommen legitimiert in den meisten Fällen keine GEZ-Befreiung.

– Die Dokumente, die belegen, dass mindestens eine der aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist, müssen dem Antrag beiliegen.

– Die Angabe der GEZ-Kundennummer ist verpflichtend.

Für Rentner, die nicht die oben genannten Bedingungen erfüllen, gibt es zwei weitere Möglichkeiten, die ihnen Hoffnung geben, im Jahr 2023 von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit zu werden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat darauf hingewiesen, dass ein Härtefallantrag gestellt werden kann, bei dem zwei Argumente geltend gemacht werden können. Zum einen kann argumentiert werden, dass das Einkommen nur geringfügig über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt. Zum anderen können Rentner, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber auf diese verzichten, ebenfalls von der Rundfunkgebührenzahlung befreit werden.

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